Eigenmietwert: Bundesrat setzt Abschaffung per 1. Januar 2029 in Kraft
Der Bundesrat hat entschieden, die Reform der Wohneigentumsbesteuerung per 1. Januar 2029 umzusetzen. Damit entfällt künftig die Besteuerung des Eigenmietwertes auf selbstgenutztem Wohneigentum.
Was bedeutet das konkret?
• Keine Besteuerung des Eigenmietwerts mehr auf Erst- und Zweitliegenschaften
• Wegfall der Abzüge für Liegenschaftsunterhalt
• Neuordnung des Schuldzinsenabzugs
• Kantone können eine spezielle Liegenschaftssteuer für überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften einführen
• Abzüge für Energie- und Umweltschutzmassnahmen entfallen bei der direkten Bundessteuer, bleiben kantonal aber möglich
Wichtig:
Auf kantonaler Ebene sind viele Details – insbesondere zu Abzügen und möglichen Ersatzsteuern – noch offen. Die konkrete steuerliche Wirkung hängt daher stark vom jeweiligen Kanton ab.
Wir beobachten die weiteren Entwicklungen genau und unterstützen Sie gerne bei einer individuellen steuerlichen Beurteilung.